Den ERSTEN SCHRITT zu tun, ist oft schwierig und fällt schwer. Irgendwann hat sich die Situation in der Arbeitslosigkeit verfestigt. Die Problemlage droht zu erdrücken und die Situation scheint hoffnungslos. Was kann ich tun? Wer kann mich unterstützen? Wo erhalte ich die notwendigen Informationen? Wie gehe ich die Sache an? Dies sind oft einfache Fragen, die nicht beantwortet werden können.
Diese Maßnahme soll zu diesem ERSTEN SCHRITT verhelfen und gezielt arbeitssuchende Erwachsene begleiten, die sozial ausgegrenzt und benachteiligt sind. Über die Anbindung an unterschiedliche Hilfen sollen diesen Teilnehmern neue Chancen eröffnet und spezifische Probleme gelöst werden.
Voraussetzung ist eine Förderung nach §45 Absatz 1 SGB III, für Menschen, die berechtigt sind, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter zu erhalten.
MOVE ist aufsuchende Einzelfallhilfe mit qualifiziertem Fallmanagement. Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Faltblatt "Move".