Der Lifescout ist eine (auf)suchende Einzelfallhilfe mit qualifiziertem Fallmanagement. Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Flyern Lifescout.
Baden-Württemberg hat die Zielsetzung "Kein junger Mensch darf verloren gehen". Die gute und enge Kooperation der Jugendhilfe, der Jobcenter und der Arbeitsförderung bildet die Basis für die Umsetzung der neuen Leistung des § 16h im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) - für entkoppelte junge Menschen. § 16h SGB II ermöglicht dem Lifescout junge Menschen in einer schwierigen Lebenslage (zurück) auf den Weg in Bildungsprozesse, Maßnahmen der Arbeitsförderung, insb. einer frühzeitigen intensiven berufsorientierten Förderung, Ausbildung oder Arbeit zu holen.